Als ich heute kurz im Saturn war, wurde ich knapp vor dem Eingang von einem AfD Menschen angesprochen. Ich hab ihn nur angelächelt und gesagt, dass so Schnullernazis wie die AfD bei mir keine Chance haben.
Der Typ schaute dann etwas grimmig und wandte sich von mir ab.
Offensichtlich hatte ich damit Glück, denn einer Frau, die etwas ähnliches zu einem AfD Wahlwerber gesagt hatte, erging es da heute ganz anders.
Er baute sich vor mir auf, erhob seine Hand und drohte mir, mich mit dem Handrücken ins Gesicht zu schlagen.
Allerdings hat er das ja angeblich gemacht, weil er als Nazi beschimpft wurde (was aus Sicht der Angegriffenen Person nicht der Fall war). Also empfindet er Nazi wohl als Beleidigung. Tja.
Immer diese Provokationan aber auch! 🙂
„…dass man Frauen nicht öffentlich mit Schlägen droht…“ – Auch Männern sollte man nicht und auch nicht „nichtöffentlich“ drohen! Gewalt geht gar nicht! Die Frage ist aber auch, ob Sie aus der Drohung des 70jährigen auf Ihrem Blog gleich mehrere Täter („die Schläger von der AfD“) machen sollten! Eine Anzeige gegen den betreffenden Herrn wäre da korrekter gewesen. Eine weitere Frage wäre, wieso Sie jemanden, der sich im Wahlkampf engagiert und das ihm von der Verfassung zustehende Recht ausübt und den Sie noch gar nicht kennen, als Nazi bezeichnen müssen oder dürfen. Selbst unser oberster Verfassungsrichter hat eine Versachlichung des Wahlkampfes angemahnt. Hier ein Artikel zum Nachdenken:
http://www.wiwo.de/politik/europa/bettina-roehl-direkt-laeuft-der-europawahlkampf-neben-dem-grundgesetz/9917138.html
[…] Gewaltandrohung durch AfD Leute hatten wir hier ja schon. Jetzt machen wir mal Nägel mit […]